Während der Selbstnutzer seine Zinszahlungen nicht steuermindernd geltend machen kann, kann der vermietende Eigentümer die Zinsen bei seiner Steuererkläung im Rahmen der Einkünftermittlung aus Vermietung und Verpachtung als Kosten ansetzen und so sein zu versteuerndes Einkommen drücken. Daher gilt unter steuerlichen Gesichtspunkten für Vermieter zwar "so viel Eigenkapital wie nötig und soviel Fremdkapital wie mögich". Zwischen 20% und 30% sollten es jedoch schon an Eigenkapital sein, da die Beleihungsgrenzen vieler Banken sich zwischen 60% und 80% bewegen. Benötigen Sie mehr Fremdkapital, ist das oft nur gegen einen Zinsaufschlag möglich. 

Verwandte Artikel


Wer Wohnungseigentum mietet oder vermietet, geht ein Vertragsverhältnis ein. Der Mieter ist zur Zahlung der Miete verpflichtet, der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Wohnung zu überlassen...

Der Kauf einer Eigentumswohnung muss in Deutschland zwingend vor einem Notar erfolgen, da beim Erwerb einer Eigentumswohnung immer auch ein Miteigentum an Grund und Boden erworben wird und somit...

Preis, Lage und Ausstattung sind nicht die einzigen Parameter, die Sie vor dem Kauf einer Eigentumswohnung prüfen müssen. Ebenso wichtig ist die finanzielle Ausstattung sowie die regulatorischen...

Die Häuser berühmter Spieler sind Orte, die für ihre Architektur, Schönheit, die Qualität der Materialien und eine Menge Inspiration beim Bauen bekannt sind. Können Sie sich selbst in einem solchen...

body { font-family: "Oswald,Helvetica,Arial,sans-serif; font-size: 14px; line-height: 1.42857143; color: #333; background-color: #fff; }